Trotz Zusage keine Schönheitsreparaturen notwendig
Wieder ein Sieg für die Mieter. Auch wenn ein Mieter mit dem Nachmieter die Ausführung von Schönheitsreparaturen vereinbart hat, muss der Nachmieter diese nicht durchführen, wenn die mietvertragliche Klausel über Schönheitsreparaturen unwirksam ist. Der BGH entschied mit Urteil ...weiterlesen
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Stichwort Klausel, Mieter, Nachmieter, Renovierungsvereinbarung, Schönheitsreparaturen, unwirksam, Vormieter