Beschädigung der Mietsache – Geldersatz ohne Fristsetzung
Bei Schäden an der Mietsache, die keine normale Abnutzung darstellten, haftet der Mieter dem Vermieter grundsätzlich auf Schadensersatz. In der Rechtsprechung war lange umstritten, ob der Vermieter zuvor eine Frist zur Behebung des Mangels setzen musste oder ob er sofort ...weiterlesen
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