Zum Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall
Den meisten Verkehrsteilnehmern ist bekannt, dass bei einem Auffahrunfall der erste Anschein für die Schuld des Auffahrenden an der Unfallverursachung spricht. Der sogenannte Anscheinsbeweis folgt daraus, dass der Auffahrende entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht ...weiterlesen
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