Drogenbesitz als Pflichtverletzung des Mieters gegenüber dem Vermieter?
Bei einem Mietvertrag bestehen zwischen Mieter und Vermieter unterschiedliche Pflichten für die jeweilige Partei. Für den Mieter ergibt sich aus §§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB eine Obhutspflicht. Er muss natürlich die Mietsache schonend behandeln und möglichst vor Schäden bewahren. ...weiterlesen
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