Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) darf nicht ohne Einwilligung empfangsbereit geschaltet werden
“Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ermöglicht Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz und untereinander. Ab dem 1. Januar 2016 wird jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt über ein solches elektronisches Postfach ...weiterlesen
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