Bausparer können Darlehensgebühren zurück fordern
Mit Urteil vom 8. November 2016 (Az. XI ZR 552/15) entschied der Bundesgerichtshof, dass die in vielen Bauspardarlehensverträgen enthaltene AGB-Klausel über die Vereinnahmung einer Darlehensgebühr den Bausparer unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Daher können ...weiterlesen
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